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Der TagJunge erstickt an "Knacki-Wurst" - Eltern scheitern mit Klage gegen Hersteller Herta

11.07.2022, 18:49 Uhr

Würstchen mit grünen Bohnen - ein Abendessen, das für einen knapp drei Jahre alten Jungen tödlich endete. Der Vorfall ereignete sich bereits 2014 auf einem Campingplatz an der französischen Atlantikküste. Seitdem kämpften die Eltern des verstorbenen Kindes vor Gericht darum, dass der Fleischwarenhersteller Herta zukünftig vorne einen Warnhinweis auf dem Produkt "Knacki-Wurst" anbringt - um eine erneute Tragödie zu verhindern. "Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen", hatte der Anwalt der Familie kritisiert. Doch das französische Strafgericht folgte der Argumentation nicht und sprach das Unternehmen von dem Vorwurf frei, für den Tod des Jungen vor acht Jahren verantwortlich zu sein. Es könne "kein Tatbestandsmerkmal der fahrlässigen Tötung" festgestellt werden, gab das Gericht der südwestfranzösischen Stadt Dax in seiner Urteilsbegründung bekannt. Der Anwalt von Lilians Eltern sagte der Nachrichtenagentur AFP, Herta sei hauptsächlich aus formellen Gründen freigesprochen worden. Das Gericht habe sich gar nicht mit dem fehlenden Hinweis auf eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder befassen können. Es habe den Freispruch "mit der Nichtdurchführung einer Voruntersuchung" begründet.

Nur ein ganz schwacher Trost für die Eltern: Nach dem Unglück hatte der Hersteller einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite der französischen Verpackungen angebracht. Dort heißt es: "Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden."

Quelle: ntv.de