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Der TagKarlsruhe: Türkische Wahlkampfauftritte nicht verfassungswidrig
10.03.2017, 10:02 Uhr

Wer sich von Wahlkampfreden türkischer Politiker in Deutschland gestört fühlt, kann zumindest juristisch wenig dagegen unternehmen:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim in Oberhausen als unzulässig abgewiesen.
Damit fällte das Gericht kein Urteil darüber, wie es diese Auftritte findet. Es geht einzig darum, ob damit die Grundrechte der Deutschen beeinträchtigt sind.
Allerdings betonten die Karlsruher Richter, dass ausländische Politiker in amtlicher Funktion keinen Einreiseanspruch nach Deutschland hätten.