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Der TagKarlsruhe: Türkische Wahlkampfauftritte nicht verfassungswidrig

10.03.2017, 10:02 Uhr
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Auftritt des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu in Hamburg (Foto: dpa)

Wer sich von Wahlkampfreden türkischer Politiker in Deutschland gestört fühlt, kann zumindest juristisch wenig dagegen unternehmen:

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim in Oberhausen als unzulässig abgewiesen.

  • Damit fällte das Gericht kein Urteil darüber, wie es diese Auftritte findet. Es geht einzig darum, ob damit die Grundrechte der Deutschen beeinträchtigt sind.

  • Allerdings betonten die Karlsruher Richter, dass ausländische Politiker in amtlicher Funktion keinen Einreiseanspruch nach Deutschland hätten.