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Der TagKarlsruhe kassiert Regelungen zur Datenanalyse bei der Polizei
16.02.2023, 10:29 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, die es der Polizei erlauben, persönliche Daten zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung mithilfe einer speziellen Software automatisiert weiterzuverarbeiten. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe bemängeln in ihrem Urteil, dass die Landesgesetze nicht genau genug regelten, in welchen Fällen die Daten weiterverarbeitet werden dürften. Beide Länder müssen nun nachbessern.