Der TagKarlsruhe prüft erneut Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer wird erneut vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt - und zwar nach der Sommerpause. Dies gab das Gericht bekannt. Das Verfassungsgericht hatte die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis zum 30. Juni 2016 für eine Neufassung gesetzt. Nur bis zu diesem Zeitpunkt sollte die alte Regelung weiter gelten. Die Novelle kam aber nicht rechtzeitig zustande, weil der Bundesrat die Zustimmung zur Neufassung versagte und die Reform nun im Vermittlungsausschuss vorliegt.
Theoretisch ist es denkbar, dass das Verfassungsgericht die Altregelung für nicht mehr anwendbar erklärt und selbst eine Übergangsregelung erlässt. Solche Übergangsregelungen hat es in anderen Fällen auch in der Vergangenheit schon gegeben.