Der TagKerosin zu teuer? Bei Flugausfall wird Erstattung fällig
Den ein oder anderen mit Reiseplänen mag das etwas beruhigen: Wird ein Flug wegen hoher Kerosinkosten gestrichen, haben Verbraucher nach EU-Angaben auch in der derzeitigen Energiekrise ein Recht auf Erstattung. Wie die Europäische Kommission mitteilt, gelten die EU-Fluggastrechte auch in diesem Fall für Reisende: "Sie haben Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie auf Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen."
Anders sieht es aus, wenn ein Flug wegen Treibstoffmangels nicht abhebt: Ein solcher Mangel kann ein außergewöhnlicher Umstand sein und damit Fluggesellschaften von Zahlung einer finanziellen Ausgleichsleistung befreien.
Die Preise für den Flugzeugtreibstoff Kerosin waren wegen des Krieges zwischen den USA, Israel und dem Iran noch oben geschnellt. Airlines wie Lufthansa und SAS sagten deswegen bereits Flüge ab.