Der TagKrankenkasse muss teuerstes Medikament der Welt nicht zahlen
Zolgensma heißt das Medikament, das Kindern mit Muskelschwund das Überleben ermöglichen könnte. Doch es gibt Probleme: Erstens ist das Mittel hierzulande noch nicht zugelassen. Zweitens kostet eine Behandlung damit fast zwei Millionen Euro.
Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Gentherapie-Medikament nicht zahlen muss.
Ein Elternpaar hatte im Namen ihres sieben Monate alten Babys geklagt, das an spinaler Muskelatrophie (SMA) leidet. Das Mädchen wird aktuell mit einem in der EU zugelassenen Medikament behandelt. Beantragt wurde aber die Übernahme der Behandlungskosten mit Zolgensma.
Die erstinstanzliche Ablehnung sei nicht zu beanstanden, so das LSG. Es bestehe im konkreten Fall weder ein Anspruch auf das Medikament noch eine Eilbedürftigkeit. Zwar leide das Kind unter der Erkrankung. Die weiteren Voraussetzungen für die Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel seien jedoch derzeit nicht erfüllt, so die Richter.