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Der TagKrawallnacht in Stuttgart: Mehrjährige Haftstrafen für zwei Jugendliche

05.03.2021, 14:00 Uhr
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Bei der Krawallnacht in Stuttgart kam es zu schweren gewalttätigen Ausschreitungen und Plünderungen. (Foto: picture alliance/dpa/Julian Rettig)

Keine Masken, kein Abstand, illegal Party und schlussendlich Gewalt und Plünderungen: Unvergessen sind die Ereignisse der Krawallnacht in Stuttgart im vergangenen Sommer, erst vor wenigen Tagen gab es eine "Erinnerung", als wieder zahlreiche junge Menschen nachts in der Innenstadt unterwegs waren und randalierten. Für zwei Jugendliche hat die Beteiligung an der Stuttgarter Krawallnacht im Juni 2020 strafrechtliche Konsequenzen: Sie sind heute vom Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden.

  • Das Gericht sprach einen zur Tatzeit 17-Jährigen wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs in besonders schweren Fällen schuldig und verhängte gegen ihn eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

  • Ein zur Tatzeit 19-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von sechs beziehungsweise vier Jahren gefordert hatte.

  • Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei den nächtlichen Unruhen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht zum 21. Juni einen unbeteiligten Studenten attackiert hatten, der zuvor versucht hatte, sie zu beruhigen. Dabei soll der Jüngere heftig gegen den Kopf des am Boden liegenden Studenten getreten haben. Dies wertete das Gericht als bedingten Tötungsvorsatz. Der junge Mann hatte durch den Tritt ein Schädelhirntrauma erlitten.

  • Bereits Anfang November 2020 waren die ersten beiden Randalierer der Krawalle wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Insgesamt erwarten die Gerichte wegen der Krawalle im vergangenen Jahr bis zu hundert Prozesse.

Quelle: ntv.de