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Der TagLidl verliert Streit um Joghurt-Werbung

12.06.2026, 17:31 Uhr

Lidl kassiert vor Gericht eine Niederlage. Auslöser war ein Prospekt, in dem der Discounter einen Sahnejoghurt mit dem Wort "Aktion", einem Minus von 56 Prozent und einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) von 89 Cent bewarb. Die Werbung sei wegen Irreführung unzulässig, entscheidet das Landgericht Heilbronn. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Werbung geklagt.

Warum hält das Gericht die Werbung für irreführend? Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass Lidl den Marken-Joghurt nie selbst für 89 Cent verkauft hatte. Der durchgestrichene Preis war die UVP des Herstellers. Entscheidend für den Richter war das Wort "Aktion": Eine solche sei ein bloßer Vergleich mit der Preisempfehlung des Herstellers aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers nicht. "Ein Aktionspreis ist deshalb zwingend ein herabgesetzter Preis", heißt es. Lidl hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass es sich um Ware handle, die es im Aktionszeitraum überhaupt und lediglich vorübergehend zu kaufen gebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Lidl kann dagegen in Berufung gehen.

Quelle: ntv.de