Der Tag

Der Tag Mann tötet seine Partnerin - und verlangt Entschädigung

Ein Mann, der seine Lebensgefährtin getötet hat, hat vor dem Sozialgericht München Opferentschädigung für die psychischen Folgen dieser Tat verlangt. Der Mann war zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er hatte seine Partnerin in den Schwitzkasten genommen, nachdem die Frau, die an einer psychotischen Störung litt, im Wahn mit einer vollen Glasflasche auf ihn eingeschlagen hatte.

Er hielt sie allerdings so lange derart fest, dass sie einen Atemstillstand erlitt und starb. Zwar habe er zunächst in Notwehr gehandelt, entschied das Gericht damals im Strafverfahren. Er habe diese aber durch das dauerhafte Halten im Schwitzkasten zumindest fahrlässig überschritten.

Der Mann aber sah sich als Opfer. "Durch das Geschehen, die Untersuchungshaft und das Strafverfahren sei er schwer traumatisiert worden", fasste das Sozialgericht die Angaben des Klägers zusammen. "Er vermisse seine Partnerin. Aufgrund der aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung habe er zudem seinen Arbeitsplatz verloren."

Das Sozialgericht München wies die Klage ab.

Quelle: ntv.de

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