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Der TagMehrere Ägypterinnen müssen wegen Tiktok-Videos doch nicht in Haft

13.01.2021, 10:52 Uhr
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(Foto: AP)

Tanzen, singen und mit Freunden Spaß haben - während solche Bilder in sozialen Netzwerken in Deutschland komplett harmlos sind, kann das für junge Frauen in Ägypten schnell mit jahrelangen Haftstrafen enden. Mit Straftatbeständen wie der "Verletzung von Familienwerten" argumentieren Anwälte wie der ägyptische Jurist Ashraf Farahat. Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, Frauen bei Verstößen vor Gericht und schließlich in Haft zu bringen. Umso überraschender ist jetzt die Entscheidung eines Gerichts, das zwei Frauen freigesprochen hatte, die wegen Videos beim sozialen Netzwerk Tiktok im Zusammenhang mit den Sittengesetzen des Landes verurteilt worden waren. Mauada al-Adham und Hanin Hussam waren im Juli zu jeweils zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 16.000 Euro verurteilt worden. Ein Berufungsgericht hob das Urteil nun auf, wie die staatliche Nachrichtenseite Al-Ahram berichtete. Auch drei weitere Angeklagte im selben Fall wurden freigesprochen. Die Verhaftung der beiden jungen Frauen, die in sozialen Netzwerken Millionen Fans haben, hatte für Aufsehen gesorgt.

  • Im Juni war eine Bauchtänzerin zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie der Anklage zufolge anstößige Fotos und Videos von sich in sozialen Netzwerken verbreitete. Die Tänzerin hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, ihr Handy sei gestohlen und die Bilder ohne ihre Zustimmung veröffentlicht worden.

  • Grundlage für die strikte Vorgehensweise ist ein von Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi 2018 erlassenes Gesetz zu Kriminalität im Internet. Damit erhielt die Regierung, die ihr Vorgehen mit dem Kampf gegen Terrorismus begründet, zum einen noch mehr Spielraum bei der möglichen Zensur von Websites und Inhalten im Internet. In Ägypten waren 2020 mehr als 500 Websites blockiert.

  • Zum anderen können unter dem Gesetz Inhalte, die "Familienwerte und von der ägyptischen Gesellschaft aufrechterhaltene Werte" verletzen, mit einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten und einer Geldstrafe von umgerechnet mindestens 2600 Euro belegt werden.

Quelle: ntv.de