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Der TagMindestlohn gilt auch für Angestellte aus dem Ausland

06.02.2019, 18:37 Uhr
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Auch polnische Lkw-Fahrer haben Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie in Deutschland arbeiten. (Foto: picture alliance/dpa)

Mal schnell statt in Frankfurt (Oder) eine Firma in Slubice auf der anderen Seite der Grenze gründen und Angestellte in Deutschland für weniger als 9,19 Euro pro Stunde arbeiten lassen? Geht nicht mehr.

  • Arbeitnehmer, die im Ausland angestellt sind, aber in Deutschland arbeiten, müssen Mindestlohn erhalten. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

  • Das Gericht wies damit Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurück.

  • Demnach müssen Arbeitgeber aus dem In- und Ausland für die Zeit, die ihre Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, mindestens gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dies gelte auch, wenn die Tätigkeit nur kurze Zeit dauere, wie es oft bei Fernfahrern aus dem Ausland der Fall sei.

  • Nach Sicht der Cottbuser Richter verstößt die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns weder gegen Europa- noch gegen Verfassungsrecht.