Der TagMissbrauchsfall: Erzbistum München will Klage unterstützen und Schadenersatz leisten
Das Erzbistum München und Freising wusste von den pädophilen Neigungen des Priesters Peter H., da er vor seinem Wechsel aus Essen in der kirchlichen Führungsebene als Sexualstraftäter bekannt war. Dennoch hat man Kinder nicht vor ihm geschützt. Der Fall ist besonders brisant, da der an Silvester verstorbene Papst Benedikt XVI. zu der Zeit dort als Erzbischof tätig war. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt. Der Rechtsanwalt eines Opfers des damaligen Priesters will aber per Feststellungsklage die Schuld der Kirche feststellen lassen, um damit Schadenersatzansprüche ableiten zu können. Dieses Zivilverfahren vor dem Landgericht Traunstein wird von der Kirche unterstützt. Nach Angaben des Erzbistums werde nicht auf Verjährung plädiert. Außerdem erklärte ein Bistumssprecher, die Erzdiözese sei "bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden". Das Leid, das der Kläger und andere Missbrauchsbetroffene erlitten hätten, bedaure die Erzdiözese "zutiefst".