Der Tag

Der TagMutter von WG-Kumpel muss auch wieder gehen

24.02.2016, 12:38 Uhr

Skurriles Urteil aus Hamm:

  • Die Mutter eines Studenten sollte sich während der Semesterferien um die Katzen ihres Sohnes kümmern. Doch statt die Katzen gelegentlich zu besuchen, zog die Dame gleich ganz ein.

  • Zum Unmut der Mitbewohner: Sie riefen schließlich die Polizei, um die Frau wieder aus der Wohnung zu bekommen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu.

  • Die Frau forderte Schmerzensgeld vom Land NRW. Zu Unrecht, wie es im Urteil heißt: Da sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten "unmittelbaren Zwang" anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzusetzen. Mal eben Blumen gießen ist okay, gleich einziehen aber nicht.

Quelle: ntv.de