Der TagNPD-Plakat "Migration tötet" war rechtlich zulässig
Was ist Meinungsfreiheit, was ist Volksverhetzung und strafbar? Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts war ein Wahlplakat der rechtsextremen NPD mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet" zulässig. Im Hintergrund waren die Namen von Orten zu sehen, in denen Zuwanderer angeblich Straftaten gegen deutsche Staatsbürger begangen haben sollen. Die Stadt Mönchengladbach hielt die Plakate für Volksverhetzung und hatte sie im Europawahlkampf 2019 abhängen lassen. Dagegen klagte die NPD. Zuerst bekam die Stadt Recht. "Das Wahlplakat zielt darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten", begründete etwa das Oberverwaltungsgericht in Münster seine Entscheidung. Vom Bundesverwaltungsgericht heißt es jetzt, das Plakat könne so verstanden werden, dass es noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das Gericht erklärte das Abhängen der Plakate nachträglich für rechtswidrig. Die Bundesrichter sagen zu ihrer Entscheidung, maßgeblich sei nicht, was die NPD mit der Aussage beabsichtige, sondern maßgeblich sei das "Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums". Bei mehrdeutigen Äußerungen sei "diejenige Variante zugrunde zu legen, die noch von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist".