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Der TagNach AfD-Vetternwirtschaft: Sachsen-Anhalt begrenzt Mitarbeiterzahl für Abgeordnete

23.04.2026, 12:29 Uhr

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat Konsequenzen aus der Vetternwirtschaftsaffäre in der AfD gezogen. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass Abgeordnete die Familienangehörigen anderer Landtagsabgeordneter in ihren Büros anstellen. Obendrein wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt - auch um Scheinbeschäftigungen zu erschweren. Recherchen mehrerer Medien hatten ans Licht gebracht, dass AfD-Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt besonders viele Mitarbeiter beschäftigten - eine Politikerin hat etwa 16 Personen angestellt.

Die Parlamentsreform, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig war, wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen. Vor einigen Wochen waren mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind. Künftig müssen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt angeben, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind.

Quelle: ntv.de