Der Tag

Der TagNach Rechtsstreit: Erster Italiener darf von Arzt in den Tod begleitet werden

16.06.2022, 15:18 Uhr

"Ich kann nicht verhehlen, dass es mir leidtut, mein Leben zu beenden. Es wäre falsch und eine Lüge, wenn ich das behauptete, denn das Leben ist fantastisch und wir haben nur eines", sagte ein Italiener vor seinem Tod.

Er ist der erste Patient in der Geschichte des Landes, dem gerichtlich ein ärztlich assistierter Suizid erlaubt worden war. Der 44-Jährige, der nach einem Verkehrsunfall seit zehn Jahren komplett unterhalb des Halses gelähmt war, verabreichte sich selbst ein tödliches Medikament. Dies gab der Verein Associazione Luca Coscioni bekannt, der sich für Sterbehilfe einsetzt und den Mann in seinem jahrelangen Rechtsstreit bis vor das oberste Gericht unterstützt hatte.

Im katholischen Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten. Das Verfassungsgericht aber hatte im Jahr 2019 entschieden, dass es unter strengen Auflagen Ausnahmen geben kann. Es muss etwa klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann, er von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig ist, körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfährt, aber noch voll in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenzen zu verstehen.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Rat und Nothilfe bei Suizid-Gefahr und Depressionen

Bei Suizidgefahr: Notruf 112

Deutschlandweites Info-Telefon Depression, kostenfrei: 0800 33 44 5 33

Beratung in Krisensituationen: Telefonseelsorge (0800/111-0-111 oder 0800/111-0-222, Anruf kostenfrei) oder Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: 0800/111-0-333 oder 116-111)

Bei der Deutschen Depressionshilfe sind regionale Krisendienste und Kliniken zu finden, zudem Tipps für Betroffene und Angehörige.

In der Deutschen Depressionsliga engagieren sich Betroffene und Angehörige. Dort gibt es auch eine E-Mail-Beratung für Depressive.

Eine Übersicht über Selbsthilfegruppen zur Depression bieten die örtlichen Kontaktstellen (KISS).

Quelle: ntv.de