Der TagQuerschnittsgelähmte bleibt auf 100.000 Euro Therapiekosten sitzen
Querschnittsgelähmte können von ihrer Krankenkasse keine Kostenerstattung für das Trainingsprogramm "Project Walk" im südkalifornischen Carlsbad beanspruchen. Dieses entspreche bislang nicht dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil klar.
Die heute 30-jährige Klägerin hatte sich 2006 bei einem Reitunfall zwei Halswirbel gebrochen und ist seither querschnittsgelähmt. Neben Behandlungen in Deutschland nahm sie mehrmals an Maßnahmen in den USA teil, so von März bis Oktober 2014 an dem "Project Walk" in Carlsbad bei San Diego im Bundesstaat Kalifornien. Das Trainingsprogramm verfolgt den Ansatz, das Gehen unter Nutzung der natürlichen Muskelkontraktion durch eine Kombination aus intensivem körperlichen Training und Elektrostimulation wieder zu erlernen. Von ihrer Krankenkasse verlangte Sie die Erstattung von 107.000 Euro für Therapie- und Nebenkosten.
Die Kasse zahlte freiwillig 6400 Euro, lehnte darüberhinausgehende Leistungen aber ab. Wie schon die Vorinstanzen bestätigte nun auch das BSG dies. Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, die Behandlung habe "jedenfalls zum damaligen Zeitpunkt nicht dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft" entsprochen. Die Querschnittslähmung der Klägerin habe zudem bereits Jahre vor der US-Behandlung vorgelegen. Weder handle es sich um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung, noch habe eine erhebliche Verschlimmerung gedroht.