Der TagRechnung zu spät bezahlt: Schufa-Daten können noch Jahre stehen bleiben
Daten über Zahlungsausfälle muss die Schufa nicht sofort löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden. Das entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gibt der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Über die konkrete Klage eines früheren Schuldners muss das Kölner Gericht nun neu entscheiden. Der Mann hatte Forderungen trotz Mahnungen erst nach längerer Zeit beglichen.
Als Leitlinie sieht der BGH die bisherigen Regeln der Auskunfteien in Deutschland, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach speichert die Schufa ausgeglichene Forderungen für bis zu drei Jahre. In Einzelfällen kann aber auch eine kürzere Frist angemessen sein, wie der BGH erklärt. Mehr dazu lesen Sie hier.