Der TagRegierungskommission empfiehlt Teilkrankschreibung
Wer krankgeschrieben ist, fällt bei der Arbeit aus. An diesem Grundsatz versucht die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen zu rütteln. Sie empfiehlt die Einführung einer "stufenweisen Arbeitsunfähigkeit". Dabei solle eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt das Expertengremium vor. Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht.
"Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, sodass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können", argumentiert die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission unter anderem.
Der Sozialverband Deutschland und der DBG lehnen Teilkrankschreibungen ab. "Wer krank ist, muss sich in Ruhe auskurieren können", sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Der Druck auf Beschäftigte, trotz Krankheit zu arbeiten, belastet Belegschaften zusätzlich und gefährdet die Gesundheit aller." Mehr dazu hier.