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Der Tag"Reichsbürger" darf kein Polizist sein

29.08.2018, 11:59 Uhr
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(Foto: imago/Christian Ohde)

Ein "Reichsbürger" kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier nicht Polizist sein. Der 45-Jährige, der sich mit dem "Reichsbürger-Spektrum" identifiziere, habe deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht mit.

So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als "Polizeivorstand und Bandenführer" bezeichnet.

Der Polizist aus dem Saarland habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, hieß es in dem Urteil.