Der Tag

Der TagRentner klagt gegen Zwangssterilisierung

30.06.2020, 15:40 Uhr

In Japan ist ein Rentner mit seiner Forderung nach einer staatlichen Entschädigung wegen seiner im Alter von 14 Jahren erfolgten Zwangssterilisierung gescheitert. Ein Gericht in Tokio habe die Forderung des 77-Jährigen nach umgerechnet 249.000 Euro vom Staat wegen Verjährung des Falles zurückgewiesen, berichteten örtliche Medien. Die Verjährungsfrist beträgt demnach 20 Jahre. Der Kläger war 1957 als Jugendlicher ohne Angaben von Gründen zwangssterilisiert worden. Grundlage war ein mittlerweile abgeschafftes Eugenik-Gesetz. Das Gericht in Tokio erkannte zwar die Entschädigungsansprüche des Betroffenen nicht an, stellte aber fest, dass die Sterilisation des Klägers gegen dessen verfassungsmäßige Rechte verstoßen habe. Das Eugenik-Gesetz richtete sich gegen Menschen mit Behinderungen und war bis 1996 in Kraft. Mindestens 16.500 Menschen wurden auf dieser Grundlage ohne ihre Einwilligung durch Operationen unfruchtbar gemacht.