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Der TagRevision nach Auschwitz-Urteil eingelegt
23.06.2016, 18:04 Uhr
Der ehemalige Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof wird dieses Urteil voraussichtlich überprüfen müssen. Einige Nebenklägervertreter haben Revision einlegt. Auch Hannings Verteidiger kündigte an, Revision zu beantragen. "Wir können es nicht zulassen, dass ein 94-Jähriger in Haft geht", sagte er. Ob er als haftfähig gilt, soll aber ohnehin erst geklärt werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der frühere SS-Mann war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verurteilt worden. Einige der Nebenkläger sehen ihn aber als Mittäter.