Der TagRichter Götzl setzt NSU-Prozess fort

Im Sitzungssaal 101 des Münchner Oberlandesgerichts geht es nicht richtig voran: Ein juristisches Geplänkel hält einen der bedeutsamsten Prozesse Deutschlands auf. r
Am ersten Verhandlungstag nach drei Wochen Verhandlungspause stellten die Verteidiger der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. weitere Befangenheitsanträge.
Sie beanstandeten zudem, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Hauptverhandlung eröffnete, obwohl gegen ihn noch Befangenheitsanträge anhängig sind.
Götzl argumentierte dagegen, eine Fortsetzung des Verfahrens sei dennoch sachgerecht, und verwies zur Begründung auf entsprechende Möglichkeiten der Strafprozessordnung.
Götzl muss den Prozess in dieser Woche fortsetzen, weil ansonsten die gesetzlich maximal mögliche Unterbrechungsfrist überschritten würde.
Wie es im NSU-Prozess weitergeht, ist noch unklar. Der Beginn der Nebenklage-Plädoyers wird sich aber weiter verzögern, heißt es.