Der Tag
Käuferin klagt sich hochRost am Gebrauchtwagen - BGH entscheidet
04.03.2015, 13:17 Uhr
Eine Frau kauft sich einen Gebrauchtwagen und stellt nach über einem Jahr Rostschäden fest. Doch der Händler will das Auto nicht zurücknehmen und verweist aufs Kleingedruckte: Dort hatte er die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt.
Die Frau zog vor Gericht und klagte sich bis vor den Bundesgerichtshof. Ihr Argument: Für allgemeine Schadenersatzansprüche gilt eine Frist von zwei Jahren. Die Entscheidung sollte heute fallen, wurde aber verschoben. Mehr Hintergründe gibt es hier.