Der TagSanktionen für Hartz-IV-Empfänger werden weitgehend ausgesetzt
Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, drohen künftig deutlich weniger Einschnitte bei ihren Bezügen als bisher. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Änderung des Sozialgesetzbuches, mit dem die bisherigen Sanktionen weitgehend aufgehoben werden. Mit dem neuen Gesetz gibt es Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen - und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge.
Das heißt: Wer etwa einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einem entsprechenden Abzug rechnen. Die Weigerung, einen Job anzunehmen, soll hingegen nicht mehr zu einer Sanktion führen. Die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen, die ein Jahr gelten soll, bildet die Vorstufe zu dem von der Ampel-Koalition geplanten Bürgergeld, das im kommenden Jahr das bisherige Hartz-IV-System ersetzen soll. Im Zuge des Bürgergeldes, das SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, sollen dann die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger und etwaige künftige Sanktionen neu geregelt werden.
