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Der TagSchlachter muss Reinigung von Kleidung übernehmen

14.06.2016, 13:44 Uhr

Bei gesetzlich vorgeschriebener Hygienekleidung in Lebensmittelbetrieben müssen Arbeitgeber auch die Kosten für die Reinigung übernehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

  • Damit war ein Mitarbeiter eines niedersächsischen Schlachthofes jetzt auch in der dritten Instanz mit seiner Klage erfolgreich.

  • In der Lebensmittelverarbeitung hätten die Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten saubere und geeignete Arbeitskleidung tragen, erklärten die obersten Arbeitsrichter.

  • Damit gehöre ebenso die Kostenübernahme für die Reinigung dieser Kleidung zu den Pflichten der Arbeitgeber.

  • In dem konkreten Fall hatte der Mitarbeiter des Schlachthofs geklagt, weil sein Arbeitsgeber monatlich 10,23 Euro von seinem Nettolohn für die Reinigung einbehalten hatte. Zu Unrecht, wie jetzt die Erfurter Richter befanden.

Quelle: ntv.de