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Der TagSchröder verliert im Büro-Streit

10.04.2025, 15:50 Uhr

Altkanzler Gerhard Schröder bekommt sein staatlich finanziertes Büro nicht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt ein früheres Urteil, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte. Für eine solche Klage seien Verwaltungsgerichte nicht zuständig, erklärt das Gericht. Nur das Bundesverfassungsgericht könne in solchen Rechtsstreitigkeiten entscheiden, denn es gehe um spezifisch verfassungsrechtliche Rechte und Pflichten oberster Staatsorgane. Das betreffe auch die Frage, ob ein früherer Amtsträger noch Aufgaben oder Verpflichtungen habe und welche Ausstattung er dafür brauche. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung. Schröder klagte, verlor aber vor Berliner Gerichten.

Die Entscheidung, das Büro stillzulegen, erfolgte rund drei Monate nach dem Beginn der russischen Invasion der Ukraine. Schröder gilt als Freund von Staatschef Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig.

Quelle: ntv.de