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Der TagSkurriles Urteil: Wer bei Pinkelpause auf Weg zum Job stirbt, ist nicht unfallversichert

25.03.2026, 11:58 Uhr

Wer vom Arbeitsweg in einen Waldweg abbiegt, um seine Notdurft zu verrichten, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht in Kassel wies die Revision eines Sohns ab, der nach dem tödlichen Unfall seines Vaters gegen die Berufsgenossenschaft auf Halbwaisenrente klagte.

Es ging um einen Fall aus Baden-Württemberg. Wie die dortigen Gerichte feststellten, verließ der Vater am Unfalltag im Oktober 2021 abends seine Wohnung und fuhr mit seinem privaten Auto weg. Am nächsten Morgen wurde er tot auf einem Waldweg gefunden. Er lag unter seinem Auto.

Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass er für eine Pinkelpause in den Wald gefahren war. Nachdem er ausgestiegen sei, sei das Auto ins Rollen gekommen. Beim Versuch, es aufzuhalten, sei er überfahren worden. Der Arbeitgeber und die Familie gaben an, dass der Mann auf dem Weg zu einem Geschäftsessen gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Denn es stehe nicht fest, dass der Mann sich auf einem versicherten Weg befand.

Quelle: ntv.de