Der TagSpahn als "kokainsüchtig" verunglimpft - Mann muss 4500 Euro Strafe zahlen

Personen des öffentlichen Lebens sehen sich oft Beleidigungen, Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt. Die meisten von ihnen gehen nicht rechtlich dagegen vor. Im Fall eines Mitorganisators von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist das anders: Der Mann muss wegen übler Nachrede gegen den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 4500 Euro Geldstrafe zahlen, wie ein Berliner Amtsgericht heute entschieden hat. Anselm L. sei im September 2020 Mitherausgeber einer Vereinszeitschrift gewesen, auf deren Titelblatt der CDU-Politiker als "kokainsüchtig" bezeichnet worden war. Er sei nicht davon ausgegangen, dass dies strafbar sei, so der 42-Jährige. Dies sieht das Gericht anders: Es gebe keinen Nachweis, dass Spahn kokainsüchtig sei, sagte die Richterin. Ihn so zu bezeichnen, sei nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar. Das Gericht entsprach mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.