Der TagStaatsanwaltschaft geht neuen Vorwürfen gegen AfD und Höcke nach
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen prüft nach einer Anzeige eine "strafrechtliche Relevanz" bei Spendensammelaktionen der AfD, bestätigt ein Behördensprecher dem MDR. Demnach steht der Vorwurf im Raum, dass Björn Höcke private Gerichtsverfahren mit Geldern der Partei bezahlt hat, berichtet die "Bild"-Zeitung.
Höcke rief vergangenes Jahr mehrfach zum Spenden an die AfD auf. Laut "Bild" ging es in den Aufrufen im Internet um die Gerichtskosten seiner privaten Prozesse. Er musste sich unter anderem wegen des Sagens der Naziparole "Alles für Deutschland" verantworten. Höcke wurde in zwei Verfahren zu Geldstrafen von insgesamt 30.000 Euro verurteilt.
Die Formulierung in den Postings auf X - der Politiker sprach von finanziellen Herausforderungen für die Partei - lässt den Schluss zu, dass Höcke Gelder auf dem AfD-Konto sammelte, um die Prozesskosten zu tragen. Die Bezahlung privater Prozesse durch Parteigelder ist allerdings nach dem Parteienrecht verboten.