Der TagStreit um Jugendschutz auf Insta: Klage einer Erotikdarstellerin hat Erfolg
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin aus Jugendschutz-Gründen nicht komplett verbieten. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin. Die Medienanstalt hatte Ende 2022 das gesamte Instagram-Angebot der Frau beanstandet und die weitere Verbreitung untersagt. Dagegen klagte die Erotikdarstellerin und bekam im Wesentlichen Recht. Die Behörde dürfe nur diejenigen Inhalte beanstanden, die entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkten, begründet das Gericht seine Entscheidung. Zwar sind laut Urteil auch aus Sicht der Richter große Teile der Darstellungen auf Instagram für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend. Deswegen das komplette Angebot der Frau zu verbieten, sei jedoch unverhältnismäßig.