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Der TagTätowierte Polizisten: Löwenkopf okay, "Aloha" verboten

14.05.2020, 16:05 Uhr
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So sollte das "Aloha"-Tattoo aussehen. (Foto: picture alliance/dpa)

Deutsche Polizisten dürfen grundsätzlich Tätowierungen tragen - solange sie nicht sichtbar sind.

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage eines bayerischen Polizisten zurück. Der Mann wollte sich den Schriftzug "Aloha" auf der Haut verewigen lassen - als Erinnerung an traumhafte Flitterwochen auf Hawaii. Doch das Polizeipräsidium Mittelfranken war von der Idee wenig begeistert und genehmigte die Tätowierung nicht. Die Klage des 43-Jährigen blieb in drei Instanzen erfolglos. Das Bayerischen Beamtengesetz enthalte ein für Polizeivollzugsbeamte "hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot" von Tätowierungen, erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen. Eine äußerlich erkennbare Tätowierung sei nicht mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von Uniformträgern vereinbar.

  • Ein Löwenkopf-Tattoo ist dagegen laut einem anderen Gerichtsbeschluss kein Grund, einen Einstellungsbewerber vom Polizeidienst auszuschließen. Denn der Bewerber trägt die Tätowierung auf der linken Brustseite. Der Löwenkopf mit aufgerissenem Maul allein begründe keine Zweifel an der Eignung des Manns für den Polizeiberuf, befand das Oberverwaltungsgericht. Damit muss das Land Nordrhein-Westfalen den Einstellungsbewerber vorläufig weiter am Auswahlverfahren teilnehmen lassen.

Quelle: ntv.de