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Der TagTrinkgelder bei Kreuzfahrten müssen freiwillig bleiben

11.12.2017, 22:07 Uhr

Kreuzfahrtanbieter dürfen nicht automatisch Trinkgelder von ihren Kunden einziehen. Damit entschied das Landgericht Koblenz im Sinne der klagenden Verbraucherschützer, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Verbraucher müssen einem Trinkgeld demnach ausdrücklich zustimmen. Die Rechtsreferentin des vzbv, Kerstin Hoppe, erklärte, in der Kreuzfahrtbranche sei es "gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen". Dem sei nun eine Grenze gesetzt.

Zehn Euro pro Nacht und Person hatte der beklagte Kreuzfahrtanbieter automatisch von den Bordkonten seiner Kunden abgebucht. Er hatte das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als "Trinkgeldempfehlung" bezeichnet. Die Zahlung konnten die Reisenden an der Rezeption kürzen oder streichen.