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Der TagUrteil: Kirchenaustritt darf kein Kündigungsgrund sein

17.03.2026, 10:43 Uhr

Der Kirchenaustritt darf eine Caritas-Mitarbeiterin einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend ist unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Außerdem sei zu prüfen, ob die religiöse Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" ist.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden kündigte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche.

Nach Auffassung des Gerichtshofs ist nicht ersichtlich, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit einer Schwangerschaftsberaterin "wesentlich" ist. In einer solchen Situation scheine der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des Vereins auf Selbstbestimmung nicht infrage zu stellen, heißt es in der Mitteilung zum Urteil. Letztlich müsse aber das Bundesarbeitsgericht den konkreten Fall entscheiden, teilt Luxemburg mit.

Quelle: ntv.de