Der TagUrteil: "Körperwelten"-Museum muss schließen
Der Berliner Bezirk Mitte hat den langwierigen Rechtsstreit gegen das "Körperwelten"-Museum von Gunther von Hagens gewonnen und will die Dauerausstellung unter dem Fernsehturm schnellstmöglich schließen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Beschwerde der Museumsbetreiber gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zugunsten des beklagten Bezirks rechtskräftig.
Und so lautet das Urteil: Die Ausstellung von Leichen und Leichenteilen bedarf nach dem Bestattungsgesetz einer Genehmigung.
Die Betreiber der Einrichtung dürfen sich nicht auf Ausnahmen für wissenschaftliche Präparate berufen, denn bei dem privaten Museum handelt es sich nicht um ein anatomisches Institut.
Angelina Whalley, die Museumskuratorin und Ehefrau von Hagens', sagte zu dem Urteil: "Wir haben uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht, werden nun aber sehr wahrscheinlich mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts leben müssen."
Whalley sagte außerdem, dass sie weitermachen wolle und das Museumskonzept an die OVG-Vorgaben anpassen wolle.
Den Betreibern zufolge ist das im Februar 2015 am Fuß des Fernsehturms eröffnete Museum mit bislang mehr als 250.000 Besuchern ein großer Erfolg.