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Der TagUrteil bestätigt: Knast für Sex im Schwimmbad
19.08.2015, 16:43 Uhr
Ein junges Paar muss wegen Sex in einem Erlebnisbad Jugendarreststrafen ableisten.
Das Landgericht Augsburg folgte am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verwarf die von den 18 und 19 Jahre alten Angeklagten eingelegte Berufung.
Zur Begründung hieß es, die von dem jungen Paar an Weihnachten 2014 in der "Erlebnisgrotte" der Therme ausgeführten sexuellen Handlungen begründeten ein öffentliches Ärgernis.
Im Juni waren die jungen Leute in erster Instanz wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu den Jugendarreststrafen verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.