Doppelt dumm gelaufenVater zahlt 500 Euro an Lehrer, Sohn fällt durch
Wenn der Sohn nicht die gewünschten Leistungen bringt, reicht ein Griff in die Brieftasche? Nein, dann gibt es eine Verwarnung, wie vom Amtsgericht Frankfurt.
Ein Mann hat dem Studienleiter eines Gymnasiums 500 Euro für eine erfolgreiche Abiturprüfung seines Sohnes geboten.
Das Gericht setzte die Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro (90 Tagessätze) zur Bewährung aus. Der Angeklagte muss allerdings 2000 Euro als Auflage an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Da es um die Chancen des Sohnes offenbar nicht zum Besten stand, hatte der Vater am Tag der mündlichen Abiturprüfung in Mathe den Studienleiter aufgesucht und ihm einen Briefumschlag mit 500 Euro überreicht. Der Studiendirektor verständigte das Schulamt.
Doppelt dumm gelaufen ist die Geschichte für Vater und Sohn, weil die über den Bestechungsversuch nicht informierten Prüfer den Schüler aus fachlichen Gründen durch die Prüfung fallen ließen.