Der TagVerfassungsgericht entscheidet zugunsten von Hip-Hop-Musik
Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz ohne Erlaubnis hat der Komponist und Produzent Moses Pelham sich vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Seine Klage gegen mehrere Urteile hatte Erfolg, der Fall muss vom Bundesgerichtshof (BGH) neu entschieden werden, wie heute verkündet wurde.
Um den zweisekündigen Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Er hatte ihn 1997, ohne zu fragen, aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den mit der Rapperin Sabrina Setlur aufgenommenen Song "Nur mir" gelegt. Diese Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Sie ist vor allem in Rap und Hip-Hop üblich.
Der BGH habe in seinen Urteilen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung getragen, sagte Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen", sagte Kichhof.
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