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Der TagVerfassungsgericht fordert drittes Geschlecht
08.11.2017, 09:37 Uhr
Das Geburtenregister sieht bisher nur "männlich" und "weiblich" vor - nicht ausreichend, meint das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben in einem neuen Beschluss die Einführung eines dritten Geschlechts gefordert. Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen, hieß es. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot.
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