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Der TagVermieter darf nicht einfach Gas und Warmwasser abdrehen

26.08.2022, 13:31 Uhr

Ein Wohnungseigentümer darf seinen Mietern nicht einfach unter Berufung auf die steigenden Energiepreise das Gas und damit die Warmwasserversorgung abdrehen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärt, die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland.

Ein Hausmiteigentümer hatte in mehreren Wohnungen die Gasversorgung gekappt. Er wolle damit auch seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Er hielt es für zumutbar, dass die Mieter Warmwasser in der Küche selbst zubereiten. Die Beheizung im kommenden Winter könne auch mit Elektroheizlüftern erfolgen, argumentierte er. Eine Versorgung mit Warmwasser sei im Mietvertrag nicht festgelegt. Absurd.

Quelle: ntv.de