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Der TagVermieter können Stehpinklern nichts

01.10.2015, 15:51 Uhr

Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wer zum Beispiel in seiner Mietwohnung einen marmornen Badezimmerboden mit Urinspritzern ruiniert, muss dafür höchstens im Ausnahmefall bezahlen.

  • Am Düsseldorfer Landgericht läuft noch bis Mitte November ein Berufungsverfahren in einem solchen Fall.

  • Die Richterin tat aber heute schon in einer vorläufigen Bewertung kund, dass die klagende Vermieterin keine Aussicht auf Erfolg hat.

Die Begründung: Auch wenn die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, sei dies "keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache".

Hier finden Sie mehr dazu.

Quelle: ntv.de