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Der TagVermieter können Stehpinklern nichts
01.10.2015, 15:51 Uhr
Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wer zum Beispiel in seiner Mietwohnung einen marmornen Badezimmerboden mit Urinspritzern ruiniert, muss dafür höchstens im Ausnahmefall bezahlen.
Am Düsseldorfer Landgericht läuft noch bis Mitte November ein Berufungsverfahren in einem solchen Fall.
Die Richterin tat aber heute schon in einer vorläufigen Bewertung kund, dass die klagende Vermieterin keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Begründung: Auch wenn die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, sei dies "keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache".