Der TagWaldschlößchenbrücke darf bleiben, aber ...
Die Dresdner Waldschlößchenbrücke darf stehen bleiben. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Zwar stellten die Richter fest, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig war. Sie machten aber auch klar, dass die Behörden nachbessern können. Damit ging eine Klage der Grünen Liga Sachsen ins Leere, die den Beschluss in Gänze kippen und für nicht vollziehbar erklärt haben wollte.
Die Leipziger Richter ordneten an, dass für das Baugebiet in der Landschaft des berühmten Elbpanoramas eine Verträglichkeitsprüfung nach den strengen europäischen FFH-Richtlinien nachgeholt werden muss. Dabei werde festzustellen sein, ob durch die Brücke eine Verschlechterung für die dort lebenden Arten verursacht wurde. Allerdings müssten nicht nur die negativen Auswirkungen untersucht werden, auch sich ergebende positive Aspekte müssten berücksichtigt werden.