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Der TagWerbung auf Anwaltsroben bleibt verboten

26.08.2015, 18:07 Uhr

Werbung auf einer Anwaltsrobe bleibt vor Gericht weiterhin verboten.

  • Trägt ein Anwalt seinen Namenszug und die Internetadresse seiner Kanzlei gut lesbar auf der Robe, verstößt er damit gegen das anwaltliche Berufsrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschied. (Az. 1 AGH 16/15)

  • Im Ausgangsfall wollte ein Anwalt aus Köln seine Robe mit Namen und Internetadresse seiner Kanzlei so groß besticken lassen, dass die Schrift aus einer Entfernung von 8 Metern noch gut lesbar sein sollte. Dies untersagte ihm die Rechtsanwaltskammer unter Verweis auf das Berufsrecht. Dagegen klagte der Anwalt.

Quelle: ntv.de