Der TagZerstörung von Riffen in Ostsee laut Gericht zulässig
Die Zerstörung und Beeinträchtigung von nachträglich entdeckten Riffen in der Ostsee durch den Bau der Fehmarnbeltquerung ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die zuständige Behörde eine Befreiung von einem entsprechenden Verbot erteilen durfte. Das Gericht wies somit zwei Klagen von Umweltverbänden ab.
Vor zwei Jahren hatte das Gericht grundsätzlich den Ostseetunnel erlaubt, der Deutschland und Dänemark verbinden soll. Es trug dem Land Schleswig-Holstein auf, einen Ausgleich für die Zerstörung von neu entdeckten Riffen im Meer zu schaffen. Später wurden drei weitere Riffe im Bereich der Trasse entdeckt.
Die zuständige Behörde, das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr, änderte daraufhin den ursprünglichen Planungsbeschluss und erteilte eine Befreiung von dem Beeinträchtigungs- und Zerstörungsverbot. Zudem ordnete sie die Wiederherstellung von weiteren Riffstrukturen andernorts zum Ausgleich an.