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Der TagZu spät gestorben: Frau darf nicht ins Grab des Mannes
21.06.2017, 16:36 Uhr
Viele Familien wollen gemeinsam beerdigt werden, so auch ein Ehepaar in Trier. Doch weil die Frau vier Monate zu spät gestorben ist, darf ihre Urne nicht im Reihengrab des Mannes beigesetzt werden. Das entschied das Trierer Verwaltungsgericht in einem neuen Urteil. Der Hintergrund:
Der Mann starb zehn Jahre und vier Monate vor seiner Frau.
Die Grabstätte hat eine Nutzungsdauer von maximal 25 Jahren.
Die Mindestruhezeit von 15 Jahren könnte damit im Falle der Frau nicht eingehalten werden.
Die Tochter des Paares sieht in der Entscheidung "das postmortale Persönlichkeitsrecht" ihrer Eltern missachtet. Sie kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.