Der TagMann will mit "Rotzlappenbefreiung" keine Maske tragen - Kündigung
Ein Servicetechniker weigert sich bei seiner Arbeit, einen Mund-Nasen-Schutz zu Tragen. Nachdem ihm sein Arbeitgeber daraufhin kündigt, klagt der Mann. Doch das Arbeitsgericht Köln gibt dem Unternehmen recht.
Der Kläger war als Techniker im Außendienst beschäftigt. Wegen der Corona-Pandemie erteilte ihm sein Arbeitgeber - wie allen Technikern - die Anweisung, bei Kunden eine Maske zu tragen. Im Dezember hatte sich der Mann dann geweigert, einen Auftrag bei einem Kunden auszuführen, der ausdrücklich auf einen Mund-Nasen-Schutz bestanden hatte. Dafür reichte er unter dem Betreff "Rotzlappenbefreiung" ein Attest vom Juni 2020 ein, in dem stand, eine Maske sei für ihn "unzumutbar".
Der Arbeitgeber erkannte das Attest, das auf Blankopapier ausgestellt war, nicht an. Nachdem der Mann erklärt hatte, nur dann arbeiten zu wollen, wenn er keine Maske tragen müsse, sei ihm gekündigt worden. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Mannes nun ab.