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Der TagNeues Gesetz schützt Gas- und Stromkunden vor Lieferstopp

15.03.2022, 19:05 Uhr

Das Geschäftmodell billiger Stromanbieter ist auf kurze Sicht angelegt: Sie decken sich an den Strom- und Gasbörsen mit spontan Energie ein. Wenn die Preise gleich bleiben oder sinken, lohnt sich das Geschäft. Nach dem rapiden Preisanstieg der vergangenen Monate haben diese Anbieter jedoch häufig Verträge gekündigt und Lieferungen eingestellt.

Die Bundesregierung treibt nun ein neues Gesetz für den Schutz von Strom- und Gaskunden in Zeiten von Rekordpreisen voran. Abrupte Kündigungen und Lieferstopps etwa von Billiganbietern werden künftig untersagt, wie aus dem Entwurf des neuen Energiewirtschaftsgesetzes hervorgeht. "Energielieferanten haben die Beendigung ihrer Tätigkeit zukünftig drei Monate vorher der Bundesnetzagentur anzuzeigen und zeitgleich betroffene Kunden und Netzbetreiber in Textform zu informieren", heißt es dort. So sollten insbesondere Haushaltskunden die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig einen neuen Anbieter zu suchen. Bei Verstößen drohen den Versorgern hohe Bußgelder. Zudem soll es für gestrandete Neukunden bei den Grundversorgern keine gesonderten Tarife mehr geben dürfen.

Quelle: ntv.de