Hier sehen Sie die Flensburger Förde. Trotzdem verbinden wohl die meisten Menschen mit Flensburg eher Autofahren als Schifffahrt.Bild 1 von 53 Das liegt an den Punkten, die fein säuberlich in diesem Gebäude, dem Kraftfahrt-Bundesamt, registriert sind.Bild 2 von 53 Gespeichert werden sie in der Sünderkartei, wie das Verkehrszentralrigister (VZR) auch genannt wird.Bild 3 von 53 So geht das schon seit 50 Jahren. Am 1. Januar 2007 waren 8,4 Millionen Verkehrsteilnehmer in der Datei aufgeführt.Bild 4 von 53 Das sind etwa 15 Prozent der gemeldeten Fahrzeughalter. Einmal zu schnell gefahren oder beim Mobiltelefonieren erwischt und schon sind Sie dabei.Bild 5 von 53 Es kann jeden Verkehrsteilnehmer treffen - auch Fußgänger und Radfahrer.Bild 6 von 53 Am 2. Januar 2007 existiert das VZR im Kraftfahrt-Bundesamt genau ein halbes Jahrhundert.Bild 7 von 53 Als es im Januar 1957 in einem alten Hafengebäude seine Arbeit aufnahm, ...Bild 8 von 53 ... beschränkte sich die Arbeit der 70 bis 80 Mitarbeiter zunächst auf die Erfassung von entzogenen und versagten Fahrerlaubnissen.Bild 9 von 53 Heute ist es für die bereits erwähnten Punkte berühmt.Bild 10 von 53 "Subjektiv betrachtet wünschten manche, es hätte dieses Register nie gegeben - sie wären dann unter Umständen noch im Besitz ihrer Fahrerlaubnis", bemerkt Ekhard Zinke, der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes anlässlich des Jubiläums.Bild 11 von 53 Objektiv gesehen habe das VZR jedoch bei der Vermeidung von tödlichen Unfällen gute Arbeit geleistet.Bild 12 von 53 Ende 1958 waren zwar nur knapp sieben Millionen Autos in Deutschland registriert und 810.000 Sünder im VZR eingetragen. Dennoch lag die Zahl der Verkehrstoten damals mit rund 14.000 jährlich im Verhältnis betrachtet weit höher als heute.Bild 13 von 53 Zum Vergleich: 2007 starben in ganz Deutschland rund 5030 Menschen im Straßenverkehr, die niedrigste Zahl seit Bestehen der Bundesrepublik.Bild 14 von 53 Dabei hat sich die Zahl der registrierten Kraftfahrzeuge seit 1958 fast verachtfacht und liegt heute bei 55 Millionen.Bild 15 von 53 Mit Blick auf die Verkehrssicherheit zieht Präsident Zinke ein positives Resümee: "Die Zahl der im Verkehr Getöteten hat sich auf ein Viertel reduziert."Bild 16 von 53 "Dazu hat neben den verbesserten Sicherheitsaspekten in der Fahrzeugentwicklung ...Bild 17 von 53 ... auch das Verkehrszentralregister einen erheblichen Beitrag geleistet", so Zinke.Bild 18 von 53 Insbesondere das Punktesystem entfaltet im Straßenverkehr seit 1974 seine präventive Wirkung. Das bundesweit zentral geführte Register folgte auf unverbindliche, regional uneinheitliche "Richtlinien für die Behandlung von Mehrfachtäter".Bild 19 von 53 Unterschieden wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Letztere sind Verstöße gegen die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, z.B. unerlaubtes Autofahren, Fahrerflucht oder die fahrlässige Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer.Bild 20 von 53 Neben Führerscheinentzug und Bußgeldern kann in solch harten Fällen auch eine Gefängnisstrafe verhängt werden, da sind Ordnungswidrigkeiten wie Knöllchen kaum der Rede wert.Bild 21 von 53 Dagegen werden gröbere Verstöße gegen die Verkehrsregeln schon seit 1969 mit 20 DM Geldbuße geahndet und in Flensburg registriert.Bild 22 von 53 So billig kommt man heute nicht mehr davon. Inzwischen sind die Bußgelder deutlich gestiegen, ein Eintrag ins VZR wird ab einer Strafe von 40 Euro fällig.Bild 23 von 53 Seit dem 1. August 2007 hat sich außerdem der Katalog der Verkehrsdelikte noch erweitert.Bild 24 von 53 Handygespräche am Steuer und ...Bild 25 von 53 ... oder Drängeln werden neuerdings viel strenger verfolgt.Bild 26 von 53 Die Zahl der registrierten Verkehrssünder hat 2007 ihren bisherigen Höchststand erreicht.Bild 27 von 53 Verändert hat sich auch die Promille-Grenze. Während man in den 70er und 80er Jahren mit zwei Bierchen noch unbehelligt am Verkehr teilnehmen durfte, liegt das Limit seit April 2001 bei 0,5 Promille.Bild 28 von 53 Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt seit August 2007 sogar ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Rund 20.000 Fahranfänger verlieren jährlich ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.Bild 29 von 53 Schluss mit lustig: 1088 Personen, davon 104 Frauen und 985 Männer, hat der unerlaubte Alkohol ins VZR gebracht (Stand 1.1.2007). Liegen keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vor, kommt die ertappte Person mit vier Punkten und einer Geldbuße von 250 Euro davon.Bild 30 von 53 Außerdem geht es dann einen Monat ohne Fahrerlaubnis weiter.Bild 31 von 53 Teurer wird es beim zweiten Alkoholvergehen: Vier Punkte, 500 Euro und drei Monate Fahrverbot.Bild 32 von 53 Bei jedem weiteren Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze blühen vier Punkte, 750 Euro und drei Monate Fahrverbot.Bild 33 von 53 Doch aufgepasst! Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit und im Falle eines Unfalls gelten schon 0,3 Promille als strafbar. Die Folge sind nicht nur sieben Punkte in Flensburg sondern auch eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe.Bild 34 von 53 Mit einem Blutalkoholspiegel von 1,1 Promille reicht es, auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit erwischt zu werden, um den Führerschein auf Jahre zu verlieren, sieben Punkte für das Flensburger Konto zu kassieren und bis zu fünf Jahren Gefängnis zu riskieren.Bild 35 von 53 Nach Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum stehen, werden Punkte außerdem erst nach 10 Jahren und nicht bereits nach fünf Jahren getilgt.Bild 36 von 53 Vorausgesetzt, die fraglichen Fahrer werden in diesem Zeitraum nicht noch einmal straffällig.Bild 37 von 53 Durch Alkoholdelikte auffällig gewordene Fahrer bilden allerdings "nur" die zweitgrößte Gruppe der Verkehrssünder im Land. Mit Abstand am häufigsten sichern sich Raser einen Eintrag im VZR.Bild 38 von 53 Eine zu hohe Geschwindigkeit im Straßenverkehr hat fast 5000 Bundesbürgern zu einem Punktekonto in Flensburg verholfen.Bild 39 von 53 Dabei wird ein Punkt erst im Falle eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angerechnet, die mit einer Geldbuße ab 40 Euro geahndet wird.Bild 40 von 53 Dabei liegt die Schwelle zur 40-Euro-Buße und zum Flensburger Punkt ...Bild 41 von 53 ... bei 21 Stundenkilometern über dem Tempolimit.Bild 42 von 53 Seit dem ersten Januar 2008 ist mit den Umweltzonen in den Innenstädten von Köln, Berlin und Hannover eine weitere Punktequelle hinzugekommen. Wer ohne die geforderte Autoplakette unterwegs ist, riskiert einen Punkt und darf mit 40 Euro zusätzlich Buße tun.Bild 43 von 53 Nach einer einmaligen Ordnungswidrigkeit wird der Punktestand des entsprechenden Verkehrsteilnehmers schon nach zwei bis fünf Jahren wieder gelöscht.Bild 44 von 53 Solange die Daten gespeichert sind, können sie an Behörden, Gerichte und Privatpersonen weitergegeben werden. Denn eine weitere wichtige Aufgabe des Kraftfahrzeug-Bundesamtes ist das Erteilen von Auskünften.Bild 45 von 53 Anfangs lagerten die Daten der erfassten Verkehrssünder in großen Drehständern, die nachts mit schweren Hüllen abgedeckt wurden. Heute sieht Datenschutz allerdings anders aus.Bild 46 von 53 Inzwischen wurde das VZR auf digitale Datenspeicherung umgestellt. Zusätzlich werden auch die Papierakten weitergeführt.Bild 47 von 53 Doch der Papierbestand, der heute noch auf 500 Metern Regalwand aufbewahrt wird, nimmt dank Digitalisierung jährlich ab.Bild 48 von 53 Künftig sollen die rund zehn Millionen Blatt Papier - das sind etwa 50 Tonnen - weiter reduziert werden.Bild 49 von 53 Was jedoch nicht heißen soll, dass die bundesdeutschen Ordnungshüter den Verkehr weniger achtsam im Auge behalten.Bild 50 von 53 Entsprechend sorgfältig wird man auch im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder in der Außenstelle Dresden ...Bild 51 von 53 ... auch in den kommenden 50 Jahren Daten registrieren, speichern und bei guter Führung der Sünder nach einigen Jahren wieder löschen.Bild 52 von 53 284773Bild 53 von 53