Altersvorsorge: Die Rente ist sicher, die Rentenlücke auch
Bilderserien
Früher war die Sache mit der Altersvorsorge ziemlich simpel: Genug Kinder zeugen, die einen später versorgen.Bild 1 von 74 Irgendwann übergab man Haus und Hof der nächsten Generation, zog sich aufs Altenteil zurück und hoffte, dass die Kinder einen nicht verhungern lassen würden.Bild 2 von 74 An der Sache mit den Kindern hat sich bis heute nichts geändert. Sie sind immer noch wichtig, damit unser Rentensystem funktioniert.Bild 3 von 74 Denn seit 1957 das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt wurde, zahlt die arbeitende Generation die Rente der Älteren.Bild 4 von 74 Das funktionierte gut, solange es viele Arbeitende und wenige Rentner gab. Probleme mit Arbeitslosigkeit und Geburtenrückgängen lagen in der Adenauer-Ära noch fern. Zudem war die Dauer der Rentenzahlung überschaubar:Bild 5 von 74 Wer mit 65 in den Ruhestand verabschiedet wurde, hatte im Schnitt nur gute zwei Jahre Zeit, die Rente zu genießen. Heute haben Männer gute zehn Jahre mehr, Frauen werden sogar über 84 Jahre alt.Bild 6 von 74 Dass das Rentensystem wackelt, liegt aber nicht allein an demografischen Faktoren, sondern auch an der Wiedervereinigung.Bild 7 von 74 DDR-Rentner mit vergleichsweise hohen Ansprüchen strömten in die Rentenkassen, ohne dass die Beiträge in gleichem Maße angestiegen wären.Bild 8 von 74 Wieviel Rente individuell zu erwarten ist, erfährt jeder, der älter als 27 ist und mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat, in der individuellen jährlichen Renteninformation.Bild 9 von 74 Die meisten werden dann feststellen: Das ist zu wenig, um damit auszukommen. Zwar wird man als Rentner wahrscheinlich weniger Geld brauchen als vorher: Der Arbeitsweg fällt weg, die Kinder sind aus dem Haus und müssen optimalerweise nicht mehr unterstützt werden.Bild 10 von 74 Das Eigenheim, sofern vorhanden, ist bis zur Rente hoffentlich abbezahlt. Außerdem fallen Versicherungskosten, etwa für die Berufsunfähigkeitspolice, weg.Bild 11 von 74 Dennoch: Mit der gesetzlichen Rente allein wird's eng. Zumal die Inflation die Kaufkraft zukünftiger Silver Surfer erheblich schmälern dürfte.Bild 12 von 74 Man muss also etwas tun, und zwar so früh wie möglich. Aber was?Bild 13 von 74 An dieser Stelle bringen wir das bekannte Drei-Säulen-Modell ins Spiel. Demzufolge soll man sein Alter nicht nur über die gesetzliche Rente sichern, sondern auch über betriebliche und private Vorsorge. Diese beiden Möglichkeiten wollen wir uns hier genauer ansehen.Bild 14 von 74 Als private Vorsorge können zunächst mal alle langfristig orientierten Anlageformen gelten.Bild 15 von 74 Der Klassiker: Immobilien. Wer im Alter keine Miete zahlen muss, ist schonmal entlastet - gratis logiert man allerdings nicht.Bild 16 von 74 Irgendwann werden Investitionen für Erhaltung und Modernisierung fällig. Um die üblichen Nebenkosten kommen auch Hausbesitzer nicht herum. Also: Nicht nur auf die eigenen vier Wände bauen.Bild 17 von 74 Auch sehr beliebt: Versicherungsprodukte wie Renten- oder Lebensversicherungen. Wegen der teilweise recht hohen Kosten sollten Anleger aber genau ins Kleingedruckte schauen.Bild 18 von 74 Krisenfest wird ein Depot durch Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze des Bundes. Ein Staatsbankrott dürfte trotz Finanzkrise auf absehbare Zeit unwahrscheinlich sein.Bild 19 von 74 Langfristig betrachtet haben sich Aktienanlagen meistens gelohnt. Dennoch wäre es grob fahrlässig, die gesamte Altersvorsorge von der Börsenentwicklung abhängig zu machen.Bild 20 von 74 Aktienbesitzer brauchen nicht nur starke Nerven, sondern auch gutes Timing und breite Streuung. Die gelingt wesentlich leichter, wenn man sein Geld einem Investmentfonds anvertraut.Bild 21 von 74 Wer beim Stichwort "Fonds" nur an Aktien denkt, liegt falsch: Rentenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere. Anleger profitieren von Zinsen und Kurssteigerungen.Bild 22 von 74 Die sind übrigens immer dann besonders groß, wenn die Zinsen sinken. Dann steigt schließlich der Wert der gehaltenen, besser verzinsten Anleihen.Bild 23 von 74 Aktienrendite kombiniert mit festverzinslicher Sicherheit - Mischfonds wollen das beste aus beiden Welten vereinen, indem sie sowohl in Aktien als auch in Anleihen investieren.Bild 24 von 74 Eine schöne Idee - wenn sie denn aufgeht. Denn die zweigleisige Strategie erfordert ein besonders vorausschauendes Fondsmanagement.Bild 25 von 74 Wer in Aktien oder Investmentfonds anlegt, kann das Risiko auch durch einen offenen Immobilienfonds abfedern.Bild 26 von 74 Die meisten offenen Immobilienfonds haben die Krisen der letzten Jahre - trotz mancher vorrübergehender Schließungen - relativ unbeschadet überstanden und dabei verlässliche Renditen erwirtschaftet.Bild 27 von 74 Und: Nach zehn Jahren sind auch Spekulationsgewinne steuerfrei.Bild 28 von 74 Ein klarer Vorteil gegenüber anderen Fonds, Aktien und Anleihen. Für sie gilt: 25 Prozent der Kurs-, Zins- und Dividendengewinne müssen ans Finanzamt abgeführt werden. Das betrifft alle Anteile, die ab 2009 erworben werden.Bild 29 von 74 Für Renten- und Lebensversicherungen ändert sich dagegen nichts: Die Hälfte der Erträge wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang lief und der Versicherte mindestens 60 Jahre alt ist.Bild 30 von 74 Eine weitere Möglichkeit die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist die Riesterrente. Auch hier bleibt steuerlich alles beim Alten.Bild 31 von 74 Und so funktioniert sie, die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester:Bild 32 von 74 Der Sparer sucht sich ein staatlich zertifiziertes Anlageprodukt aus. Das kann eine Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan sein.Bild 33 von 74 Ein Zertifikat erhalten Produkte, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten: Das eingezahlte Geld ist sicher. Die Sparsumme wird frühestens mit 60 Jahren ausgezahlt - als lebenslange Rente. Allenfalls eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent ist möglich.Bild 34 von 74 Der Staat legt auf den eingezahlten Jahresbeitrag nochmal bis zu 154 Euro drauf. Den Höchstsatz gibt es, wenn die Sparleistung (inklusive Zulage) vier Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Ansonsten fällt die Förderung geringer aus.Bild 35 von 74 Richtig rentabel wird die Riesterrente wenn Kinder ins Spiel kommen. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es bis zu 185 Euro Kinderzulage - bei Jahrgängen ab 2008 sind es sogar 300 Euro pro Nase.Bild 36 von 74 Während der Ansparphase sind alle Kurs- und Zinsgewinne steuerfrei. Für die Auszahlung gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Der ist in der Rentenphase in aller Regel geringer als in Zeiten der Berufstätigkeit. Sozialabgaben fallen nicht mehr an.Bild 37 von 74 Stirbt der Riestersparer vor Rentenbeginn, geht das Geld an die Erben. Die Zulagen darf aber nur der ebenfalls riesternde Ehepartner behalten.Bild 38 von 74 Auch nach Rentenbeginn ist das Geld im Todesfall nicht zwangsläufig verloren. Dann kann die Rente - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.Bild 39 von 74 Riestern kann im Grunde jeder, der zumindest für einen Tag im Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Auch der nicht-berufstätige Ehepartner kann einen Vertrag abschließen.Bild 40 von 74 Selbständige und Freiberufler, die keine Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen, bleiben bei der Riesterrente außen vor.Bild 41 von 74 Damit auch sie steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen können, wurde die Basisrente eingeführt. Etwas besser bekannt ist sie unter dem Namen ihres Schöpfers, Bert Rürup.Bild 42 von 74 Wobei "bekannt" etwas übertrieben ist, denn zu großer Popularität hat es die Rüruprente bislang nicht gebracht.Bild 43 von 74 Das mag daran liegen, dass die Bedingungen auf viele Selbständige eher abschreckend als attraktiv wirken. Genaugenommen ähneln sie denen der Riesterprodukte, nur einen Tick restriktiver.Bild 44 von 74 So kann das Geld ausschließlich an den Sparer ausgezahlt werden und zwar als Leibrente. Teilkapitalauszahlungen sind - anders als bei Riester - nicht drin. Zudem müssen Rürup-Produkte nicht einmal den Kapitalerhalt garantieren.Bild 45 von 74 Wer im Todesfall wenigstens die eingezahlten Beiträge gesichert wissen möchte, muss für die Hinterbliebenen einen Zusatzschutz vereinbaren. Ansonsten verfällt das Guthaben.Bild 46 von 74 Wie bei Riester gilt: Der Vertrag kann weder beliehen noch verkauft werden. Das schützt die Anleger vielleicht vor der eigenen Wankelmütigkeit, macht die ganze Sache aber schrecklich unflexibel. Einmal Rürup, immer Rürup. Warum also Sparen mit der Basisrente?Bild 47 von 74 Weil die Sparbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings nur zum Teil: Im Jahr 2010 gilt der Sonderausgabenabzug für 70 Prozent der Aufwendungen, bis 2025 steigt dieser Anteil stufenweise auf 100 Prozent.Bild 48 von 74 Auch wenn die Nachfrage steigt: Der Markt für Rürup-Produkte ist bislang überschaubar. Im Moment tummeln sich dort vor allem Versicherer, erst seit kurzem sind auch Fondspolicen erhältlich.Bild 49 von 74 Man muss übrigens nicht selbständig sein, um eine Rüruprente abzuschließen. Auch gutverdienende Angestellte können ihre Altersvorsorge auf diese Weise organisieren. Ob sich das wirklich lohnt, sollte in jedem Fall der Steuerberater nachrechnen.Bild 50 von 74 Fehlt noch der dritte Pfeiler im Drei-Säulen-Modell: die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV. Dabei sagt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Alter Versorgungsleistungen zu.Bild 51 von 74 Der Arbeitgeber organisiert also die Altersvorsorge und finanziert sie manchmal auch. Wenn nicht, kann der Arbeitnehmer selbst sparen, und zwar aus dem Bruttogehalt.Bild 52 von 74 Bild 53 von 74 | Foto: picture alliance / dpaKritisch wird die Sache mit den Sozialversicherungsbeiträgen im Alter, wenn man über den Betrieb "riestert", also Beiträge aus dem Nettoeinkommen einzahlt und dafür gefördert wird.Bild 54 von 74 Denn während Auszahlungen aus einem normalen Riestervertrag sozialversicherungsfrei sind, müssen Riester-Betriebsrentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Sie zahlen also doppelt.Bild 55 von 74 Auch wenn der Arbeitgeber günstige Riester-Verträge anbietet, sollte man davon also lieber die Finger lassen und privat riestern.Bild 56 von 74 Jeder Angestellte hat ein Recht auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dabei entscheidet aber der Arbeitgeber, welchen Durchführungsweg er wählt. Fünf Arten stehen zur Auswahl.Bild 57 von 74 1. Die Direktversicherung. Dabei handelt es sich um eine konventionelle oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf den Namen des Mitarbeiters abschließt.Bild 58 von 74 Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, können zu einem günstigen Satz pauschal besteuert werden. Heute lohnt sich die Direktversicherung wegen der Bruttoentgeltumwandlung.Bild 59 von 74 Die Direktversicherung ist der einfachste Weg, die bAV zu organisieren und eignet sich auch für kleine Unternehmen. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann man die Ansprüche oder den Vertrag relativ einfach mitnehmen.Bild 60 von 74 Nachteil: Man muss sich für das Produkt entscheiden, das der Arbeitgeber anbietet. Und das ist nicht unbedingt das beste.Bild 61 von 74 2. Die Pensionskasse. Sie ist ein rechtlich unabhängiger Versorgungsträger, der wie eine Lebensversicherung funktioniert. Große Firmen haben oft eigene Kassen, daneben gibt es Angebote privater Versicherer und traditionelle Versicherungsvereine.Bild 62 von 74 Das Geld kann sowohl als Einmalbetrag als auch als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Auch Pensionskassen sind beim Arbeitgeberwechsel unproblematisch, denn der Versicherte kann auch privat weitersparen.Bild 63 von 74 3. Pensionsfonds. Sie sind erst seit wenigen Jahren zugelassen und deshalb noch nicht sehr verbreitet.Bild 64 von 74 Pensionsfonds sind in der Anlage ihrer Gelder frei und investieren einen größeren Teil in Aktien. Das bringt möglicherweise mehr Rente - ist aber auch unsicherer.Bild 65 von 74 Denn eine Mindestverzinsung gibt es bei Pensionsfonds nicht. Immerhin ist garantiert, dass man die eingezahlten Beiträge zurückbekommt - und das zum größten Teil als Rente. Eine Kapitalabfindung ist bei Pensionsfonds nur eingeschränkt möglich.Bild 66 von 74 4. Die Unterstützungskasse. Schon Mitte des 19 Jahrhunderts richteten Unternehmen die ersten Unterstützungskassen ein. Heute können Firmen bestehenden Versorgungseinrichtungen beitreten.Bild 67 von 74 Unterstützungskassen sind grundsätzlich frei in der Anlage der Gelder, sie unterliegen also nicht der Versicherungsaufsicht. Dass der Angestellte seine Rente oder andere vereinbarte Leistungen bekommt, dafür garantiert allein der Arbeitgeber.Bild 68 von 74 Meistens zahlt dieser auch die Beiträge. Wenn nicht, können Arbeitgeber auch aus dem Bruttogehalt einzahlen - und zwar in unbegrenzter Höhe.Bild 69 von 74 5. Die Direktzusage. Sie ist wohl die simpelste Form der bAV. Der Name verrät es: Der Arbeitgeber ist direkt für die Versorgungsleistung verantwortlich, es wird also kein externer Träger zwischengeschaltet.Bild 70 von 74 Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz, üblicherweise zahlen die Mitarbeiter also nicht selbst ein. Stimmt der Arbeitgeber zu, ist aber auch eine Gehaltsumwandlung möglich.Bild 71 von 74 Wenn das Unternehmen pleite geht, ist die Rente nicht verloren. Dann springt der Pensions-Sicherungsverein ein, in den die Firma eingezahlt hat.Bild 72 von 74 Jede Firma muss ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge ermöglichen - in welcher Form auch immer.Bild 73 von 74 Bild 74 von 74
AltersvorsorgeDie Rente ist sicher, die Rentenlücke auch