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Verfahren wegen Billig-Brustimplantaten Gericht hält Behörden für unschuldig

Im Skandal um schlecht verarbeitete Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat vor dem Landgericht Karlsruhe der erste Prozess begonnen. Eine 40-jährige Patientin hatte unter anderem ihren Arzt auf Schmerzensgeld verklagt. Der, so der Vorwurf, habe sie nicht ausreichend über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt. Eine Mitschuld von Behörden oder TÜV sehen die Richter nicht.
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